Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision von Jörg S., Ex-Chef der S.D.R. Biotec GmbH und damit Hauptakteur in einem der mutmaßlich größten deutschen Giftmüllskandale, zurückgewiesen.
Die Revision von Jörg S. ist unbegründet. Deswegen hat sie der BGH bereits mit Beschluss vom 27. November 2018 zurückgewiesen, wie muellrausch.de erst jetzt von einer Sprecherin des Gerichts auf Nachfrage erfahren hat. Das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 23. Januar 2018 ist damit rechtskräftig und die strafrechtliche Aufarbeitung dieses Skandals endgültig abgeschlossen.
Bis vor fünf Jahren hatten sich in einem Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags bereits Politiker mit S.D.R. Biotec und anderen Müllmissständen im Freistaat befasst. Ergebnis war ein dreibändiger Abschlussbericht. Der dritte Band wurde jedoch als Geheimsache eingestuft.
„Geheimnis“ gelüftet
Vier Monate nach dem Leipziger Urteil, im Mai 2018, kam es endlich zur Veröffentlichung. Zu diesem Zeitpunkt stellte der Inhalt allerdings kein Geheimnis mehr dar: ein Gutachten, das den Schluss nahe legt, dass Jörg S. mit seiner Firma S.D.R. Biotec im großen Stil gefährlichen Abfall verklappt hat. Dass er die giftigen Lieferungen in seiner Anlage im sächsischen Pohritzsch nur unzureichend oder gar nicht behandelte und auf dafür ungeeigneten Ablagerungsstätten entsorgen ließ.
Nicht weniger, aber auch nicht mehr steht in dem letzten Teil des Abschlussberichts. Erkenntnisse und Einschätzungen, die der Gutachter, der mittlerweile emeritierte Abfallwirtschaftsprofessor Werner Bidlingmaier, als Sachverständiger der Staatsanwaltschaft bereits in der öffentlichen Verhandlung am Landgericht Leipzig vor rund einem Jahr vorgetragen hat. Denen bei der Strafzumessung und in der mündlichen Urteilsbegründung aber keine allzu große Bedeutung beigemessen wurde.
Jörg S. und seine Anwälte, darunter der renommierte Abfallrechtler Wolfgang Klett, forderten einen Freispruch. S. wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Dabei ist es nun geblieben.