In einem der größten Prozesse wegen illegaler Müllentsorgung in Brandenburg gibt es ein erstes Urteil. Günter L., Mitarbeiter des Landesamtes für Bergbau und einer von fünf Angeklagten im sogenannten Markendorf-Komplex, wurde jetzt von den Vorwürfen der Rechtsbeugung, des Geheimnisverrats und der Korruption freigesprochen.
Sichtlich erleichtert verließ der Beamte am Freitagnachmittag (8.7.2016) das Landgericht in Potsdam. Weil das Gericht den Verhandlungsbeginn immer wieder vertagt hatte, hat er fast neun Jahre auf diesen Moment warten müssen. Das lange Ausharren muss für ihn eine enorme psychische Belastung gewesen sein. „Ich will von der ganzen Sache jetzt nichts mehr hören“, sagte er beim Gehen.
Angefangen hat alles im Jahr 2007. Damals flog die illegale Müllentsorgung in der Kiesgrube Markendorf bei Jüterbog auf. Über Monate hatten Müllschieber dort alte Folien, geschreddertes Plastik, Bauschutt, unsortierten Hausmüll, Elektroschrott und andere Abfälle verklappt, insgesamt mehr als 100.000 Kubikmeter.
Günter L., der für die Überwachung des Tagebaus zuständig war, wurde 2007 wegen des Verdachts der Bestechlichkeit verhaftet und zwei Jahre später angeklagt. Er soll von dem Betreiber der Grube geschmiert worden sein. Von 5000 Euro in bar war die Rede. Im Gegenzug soll L. weggesehen und den Grubenbetreiber vor Kontrollen seiner Behörde gewarnt haben. Das reimten sich jedenfalls Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen.
Nicht korrupt, sondern fahrlässig
All das ist schon eine Weile her. Zum Prozess kam es erst jetzt, als der Fall zu verjähren drohte. In der mehrtägigen Verhandlung wendete sich das Blatt zugunsten des Angeklagten. Der Grubenbetreiber bestritt die Bestechung. Der Angeklagte sowieso. Zeugen, die eine Geldübergabe gesehen hätten, existierten nicht. Auch andere Beweise blieb die Staatsanwaltschaft schuldig. Sie baute ihre Anklage allein auf Indizien. Doch schnell zeigte sich, dass diese den Beschuldigten eher ent- als belasten.
Dass Günter L. für ein paar tausend Euro Schmiergeld seine Beamtenkarriere samt Pensionsansprüchen aufs Spiel setzen würde, erschien der Strafkammer wenig plausibel. „Damit hätte er sich auch erpressbar gemacht“, fügte der Vorsitzende Richter hinzu. Der Staatsanwalt sah es am Ende genauso und plädierte selbst auf Freispruch.
Frei von jeglicher Verantwortung wollte das Landgericht den Mitarbeiter des Bergamtes aber nicht sprechen. Es äußerte starke Zweifel daran, dass er seinen Pflichten als Überwacher gewissenhaft nachgekommen ist. Der Vorwurf der fahrlässigen Bodenverunreinigung stand im Raum. Ein Urteil allerdings erging nicht. Das Verfahren dazu wurde gegen eine Geldauflage in Höhe von 7.500 Euro eingestellt.
Az.: 21 KLs 13/16