Bewährungsstrafe im Fall Vietznitz, anderer Müllprozess neu aufgerollt

Das Landgericht Potsdam hat am Mittwoch (5.5.) den Angeklagten im Fall Vietznitz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie ein Sprecher des Gerichts gestern auf Anfrage berichtet.

Nach sechs Verhandlungstagen auf der Anklagebank: Der Hauptverantwortliche im Fall Vietznitz kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. (Foto muellrausch.de)

Der Fall liegt zwölf Jahre und länger zurück. Das Landgericht Potsdam brauchte dennoch nur sechs Verhandlungstage, um zu einem Urteil zu kommen. Der Angeklagte, ein 63 Jahre alter Mann, ehemals Unternehmer und heute offiziell mittellos, machte es der Strafkammer leicht und legte gleich zu Beginn der Verhandlung ein Geständnis ab. Er gab zu, mit seiner ehemaligen Firma in der Kiesgrube Vietznitz im brandenburgischen Havelland im großen Stil illegal Müll verscharrt zu haben.

Das Gericht verurteilte ihn nun zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Außerdem, so ein Sprecher des Gerichts, sei vorgesehen, dass der Mann über die Dauer der Bewährungszeit von drei Jahren monatlich 50 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aktenzeichen: 24 KLs 4/16; 430 Js 2116/12 Wi

Einen Tag vor diesem Urteilspruch, begann am Landgericht Potsdam der nächste Müllprozess. Es ist die Neuauflage eines bereits verhandelten Falls. Auch hier reicht die Tat schon eine ganze Weile zurück – und das Verfahren lag schon fast bei den Akten.

Die beiden Angeklagten hatten gestanden, waren schon verurteilt, zogen dann aber vor den Bundesgerichtshof und hatten schließlich ihre Geständnisse widerrufen. Man darf gespannt sein, wie die Strafkammer mit diesem Hin und Her umgeht. Die Verhandlung ist bis in den August terminiert.

Aktenzeichen: 210 KLs 2/20430; Js 987/09 Wi