Prozess wegen illegaler Müllentsorgung in der Kiesgrube Lindower Heide beginnt mit einer Überrraschung

Der nächste große Fall illegaler Müllentsorgung beschäftigt seit dem 7. Dezember 2016 das Landgericht Potsdam. Angeklagt sind zwei Männer, die laut Staatsanwaltschaft in einer Kiesgrube im Landkreis Teltow-Fläming rund 330 000 Tonnen Abfall verklappt haben.

„Sie sollen uns sagen, was tatsächlich abgelaufen ist“, forderte der Vorsitzende Richter (r.) den Hauptangeklagten auf. Doch der schweigt bis heute. Foto: muellrausch.de

Die Menge ist gewaltig. So viel Abfall hat nicht einmal der Müllbaron Bernd R. illegal entsorgt. R. musste für seine Taten ins Gefängnis. Und auch bei Björn S., dem Hauptbeschuldigten in dem aktuellen Verfahren, sah es zunächst so aus, als müsse er mit der ganzen Härte der Justiz rechnen.

Die Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft gegen den Entsorgungsunternehmer aus Berlin erhebt, wiegen schwer. So soll Björn S. zwischen Dezember 2005 und September 2007 Haushaltsmüll, Gewerbemüll, Klärschlamm, medizinische Abfälle, mit PCB, Quecksilber und anderen Gefahrstoffen belastete Bau- und Abbruchabfälle in die Kiesgrube Lindower Heide bei Niedergörsdorf gekippt haben. Erlaubt waren lediglich mineralische Abfälle wie Schutt, aber nicht dieser giftige Dreck.

Die Einnahmen, die der heute 40-Jährige mit der illegalen Deponie erzielt haben soll, schätzt die Staatsanwaltschaft auf mehr als sechs Millionen Euro. Die Anklage spricht von einer „Gewinnmaximierung in außergewöhnlichem, sittlich besonders anstößigem Maß“.

Schwere Umweltstraftat

Doch es sind nicht nur die zwielichtigen Müllgeschäfte, die die Staatsanwaltschaft Björn S. und seinem Mitarbeiter, der neben ihm auf der Anklagebank sitzt, vorhält. Einem Gutachten zufolge, auf das die Anklage aufbaut, verschmutzen die Schadstoffe aus dem Müll das Grundwasser. Die Müllsünde wird so zur schweren Umweltstraftat. Mutmaßlich.

Die Grube Lindower Heide: Mehr als 300.000 Tonnen illegaler Müll sollen unter dem Sand vergraben liegen – und das Grundwasser schädigen. Foto: muellrausch.de

Eine andere Untersuchung soll laut Verteidigung zu einem gegenteiligen Ergebnis kommen. Demnach sei das Grundwasser nicht mit Schadstoffen verunreinigt. Auch die große Menge an Müll, die Björn S. verscharrt haben soll, streitet die Verteidigung ab.

Nun muss die nächste Expertise folgen. Der Vorsitzender Richter kündigte an, das Gutachten der Staatsanwaltschaft von einem dritten Sachverständigen prüfen zu lassen. Der Gutachter, der es einst verfasste, kann sich nicht mehr äußern. Er ist vor ein paar Jahren verstorben.

Staatsanwaltschaft offen für einen Deal

Die Ergebnisse der neuen Untersuchung wollte die Anklage aber gar nicht abwarten. Sie überraschte gestern Richter und Verteidigung damit, dass sie für eine Verständigung offen sei. Noch im Oktober hatte sie bei einem Erörterungstermin jeglichen Deal, der zu einer milderen Strafe, etwa einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, führen könnte, abgelehnt. Als Grund für den Sinneswandel nannte die Staatsanwältin aber nicht Zweifel am eigenen Gutachten, sondern die lange Verfahrensdauer.

Voraussetzung für eine Verständigung ist, dass Björn S. ein rückhaltloses Geständnis ablegt, wie der Richter betonte. „Sie sollen uns sagen, was tatsächlich abgelaufen ist“, sprach er den Hauptangeklagten direkt an. Die Verteidigung hat nun bis zum nächsten Verhandlungstermin Zeit, sich zu überlegen, ob sie sich darauf einlässt.

Update 7. Dezember 2018: Die Verhandlung dauert an. Die Angeklagten haben bis heute kein Geständnis abgelegt.

Az.: 24 KLs 10/10

Zum Weiterlesen

Grundwasser-Monitoring in der Lindower Heide: Beschwichtigen und verschleppen (muellrausch.de, 26. Juli 2017)